WILLKOMMEN
Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle!
art. 41, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
"Der Staat bemüht sich um die Gesundheitsförderung und sorgt dafür, dass jeder Person die gleichen Pflegeleistungen zugänglich sind" (Verfassung Verfassung des Kantons Freiburg)
Sie wohnen im Kanton Freiburg und ... haben Sie gesundheitliche Probleme ohne Kranken-versicherung ?
Das Team von Fri-Santé Raum für Behandlung und Beratung ist für Sie da, um Ihnen zuzuhören, Sie zu beraten und um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Das Ziel unseres Vereins ist es, den Zugang zur medizinischen Versorgung und zum Gesundheitssystem zu erleichtern.