Zugang zur Gesundheitsversorgung: ein Recht für alle, unabhängig von unserem Status.

 

Rechte und Informationen

«Jede Person hat Anspruch auf die für ihre Gesundheit notwendige Pflege»
(art. 41 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft).

«Der Staat setzt sich für die Gesundheitsförderung ein und sorgt dafür,
dass jede Person Zugang zu einer qualitativ gleichwertigen Gesundheitsversorgung hat»

(art. 68 der Verfassung des Kantons Freiburg).


Die Hauptaufgabe von Fri-Santé besteht darin, dieses Recht zu gewährleisten.

Fri-Santé bietet daher Aufnahme, Begleitung sowie medizinisch-soziale Leistungen folgenden Personen an :

  • ohne Krankenversicherung oder bei nicht bezahlten Prämien
  • Schweizer/in oder Migrant/in
  • im Kanton Freiburg niedergelassen oder auf der Durchreise
  • mit oder ohne Aufenthaltsgenehmigung

Fri-Santé Espace de soins ist Mitglied der Nationalen Plattform für die Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers und arbeitet im Rahmen des sozio-sanitären Netzes des Kantons Freiburg, insbesondere im Rahmen des sogenannten «niederschwelligen» Systems :

Fri-Santé / La Tuile / Banc Public / Le Seuil.

 
frisante.ch